Die Vertriebsform des ausgehenden 20. und des beginnenden 21. Jahrhunderts schlechthin ist das Franchising. Kaum gibt es ein Geschäft in einer durchschnittlichen Einkaufsstraße einer deutschen Großstadt, welches nicht zu einer vermeintlichen „Kette“ gehören würde, die in Wirklichkeit nach dem Franchise-Prinzip operiert. Wirtschaftliche Selbständigkeit paart sich mit den Vorteilen und der Sicherheit einer etablierten Marke und eines etablierten Vertriebssystems.
Mit der fortschreitenden Entwicklung der Franchisebranche hat sich auch das Franchiserecht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert.
Dabei geht es beispielsweise um die Gestaltung von Franchiseverträgen, um die Einhaltung bzw. Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten, um außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle unerwarteter wirtschaftlicher Misserfolge und um unzulässige Einschränkungen beim selbständigen Betrieb des „Franchise-Outlets“.
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Zuständige Rechtsanwälte:
Nina Hedman
Marc Piegsa
Christian Rimrott