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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Erbrecht


Das Erbrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet; es regelt die rechtlichen Auswirkungen bei Eintritt des Todes eines Menschen, des so genannten Erblassers.
Der Anfall des Erbes tritt automatisch ein; der Erbe/die Erben sind Rechtsnachfolger des Erblassers und haften daher für dessen Schulden ebenso, wie sie dessen Vermögen erben.

Der Erblasser seinerseits kann durch eine gewillkürte Erbfolge, also durch ein Testament, einen Erbvertrag usw. den Erbgang in erheblichen Maße frei bestimmen.
Er kann andere Personen mit seinen Hab und Gut versehen, als es gesetzlich vorgesehen ist; er kann das Erbe teilen; er kann Auflagen oder Beschränkungen anordnen.
Er kann auch „vertikal“ vererben; er kann eine Person als Vorerben einsetzen; bei Eintritt eines vom Erblassers bestimmten Ereignisses fällt dann dessen Erbe weiter an den so genannten Nacherben bzw. Schlusserben.

Trifft der Erblasser keine gewillkürte Verfügung von Todes wegen, so tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein.
Das Gesetz bestimmt dann, welche Verwandten und Verschwägerten des Erblassers in das Erbe eintreten.

Im Falle einer Enterbung durch den Erblasser bestehen je nach Verwandtschaftsverhältnis/Eheverhältnis zum Erblasser Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche das Enterbten.
Diese haben dann gegen den begünstigten gewillkürten Erben einen entsprechenden Zahlungsanspruch.
Nimmt der Erblasser erhebliche Schenkungen vor seinem Tod innerhalb eines gewissen Zeitraumes vor, so bestehen ebenfalls Pflichtteilsansprüche (sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche).
Der Gesetzgeber will einem bestimmten Personenkreis eine Mindestteilhabe am Erbe zwingend zuführen, weswegen er die Dispositionsfreiheit des Erben insoweit eingeschränkt hat.

Grundsätzlich kann ein Testament nur vom Erblasser selbst wirksam verfasst werden; es muss selbst geschrieben und selbst unterschrieben werden.
Es gibt allerdings Sonderformen wie bspw. ein Ehegattentestament.

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, welches mit Sensibilität zu behandeln ist; es ist rechtlich sehr komplex.
Der grundsätzlichen Testierfreiheit des Erblassers sind Grenzen gesetzt.

Die Einrichtung von Testamenten, die Rechtsstreitigkeiten über die Vermögensfragen im Kontext des Testaments sind umfangreich, sind kompliziert; es empfiehlt sich die rechtzeitige Inanspruchnahme rechtskundiger bzw. anwaltlicher Hilfe - einerseits um bereits im Kontext der Errichtung letztwilliger Verfügungen spätere Streitigkeiten unliebsamer Art zu vermeiden, andererseits aber auch um im Falle des Eintritts eines Erbfalls Rechtsverluste durch Zeitablauf zu vermeiden.
Auch für den Fall beispielsweise der Überschuldung des Erbes ist es dringend angezeigt, rechtzeitig Bescheid zu wissen und zu agieren, um die entsprechenden Haftungsbeschränkungen zu ermöglichen bzw. auch eine Ausschlagung des gesamten Erbes vorzunehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt C. Rimrott ist in unserem Hause spezialisiert auf das Erbrecht; er berät Sie im Rahmen der kostengünstigen Erstberatung hier; er vertritt Sie vorgerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich vor den Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten aber auch bspw. im Erbscheinsverfahren vor den Nachlassgerichten.

Download: Infoflyer Erbrecht (450 kB)


Zuständiger Rechtsanwalt:
Christian Rimrott

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