Im Wettbewerbsrecht geht es einerseits um das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen von Konkurrenten, also „Wettbewerbern“, im weiteren Sinne aber auch um das Recht, sich gegen unrechtmäßige faktische Wettbewerbsbehinderungen zur Wehr zu setzen (Kartellrecht).
Die entscheidenden gesetzlichen Vorschriften finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einerseits und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) andererseits.
Das Wettbewerbsrecht soll unlauteres Geschäftsgebahren und beispielsweise unlautere Werbung verhindern; es dient dadurch zunächst der Gewährleistung eines freien Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern.
Das Kartellrecht soll dann aber verhindern, dass einzelne Großunternehmen aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung und aufgrund entsprechender Ansprachen untereinander den Wettbewerb kleinerer Unternehmen faktisch behindern und diese meist gänzlich ihrer Marktchancen berauben.
Immer größere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem europäischen Markt und damit der Rechtssetzung der EU zu.
Zuständiger Rechtsanwalt:
Marc Piegsa