Das Ausländerrecht, welches sich im wesentlichen aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt, regelt die Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen oder zu behalten.
Ein Aufenthalt kann beantragt werden aus familiären, aus humanitären, oder auch aus Gründen der Ausbildung. Im Falle politischer Verfolgung gibt unsere Verfassung eine Anspruch auf Asyl. Schließlich können Personen, die schon sehr lange in Deutschland leben, und in besonderer Weise in unserer Gesellschaft integriert sind, eingebürgert werden.
Bei alldem ist die Hilfe durch einen Rechtsanwalt besonders wichtig, weil die Behörden bei ihren Entscheidungen oft einen großen Entscheidungsspielraum haben. Ein im Ausländerrecht erfahrener Anwalt kann durch die richtige Strategie und durch die richtigen Argumente bei den Behörden und vor Gericht viel erreichen.
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Info-Flyer Ausländerrecht (500 kB)
Zuständige Rechtsanwälte:
Nina Hedman
Christian Rimrott