Das Verkehrsrecht in der anwaltlichen Beratung umfasst sowohl die Abwicklung aller gegenseitigen Ansprüche bei Verkehrsunfällen und die hierzu erforderliche Korrespondenz mit der Gegenseite, mit den Haftpflichtversicherern, mit den Sachverständigen sowie mit der Polizei und den Gerichten.
Außerdem gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit es um die Verfolgung von Verkehrsverstößen geht.
Interessant für den Betroffenen sind hierbei immer wieder die Fragen um die Punkte in Flensburg, um Fahrverbote und um die Beweisbarkeit von Verkehrsverstößen mittels technischer Anlagen.
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Zuständige Rechtsanwälte:
Nina Hedman
Volker-Immanuel T. Brandlmeier