Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger, die staatliche Unterstützungsleistungen für Bedürftige zum Inhalt haben.
Klassisches und in unserer derzeitigen Gesellschaft weit verbreitetes Aufgabenfeld des Sozialrechtlers sind alle Probleme rund um das Arbeitslosengeld I und um „Hartz IV“.
Aber auch das gesetzliche Rentenversicherungsrecht und das gesetzliche Krankenversicherungsrecht gehören zum Gebiet des Sozialrechts.
Gerade in Zeiten der regelmäßigen Überlastung staatlicher Behörden kommt es häufig zu falschen Entscheidungen oder zur Versäumung rechtzeitiger Gewährung staatlicher Hilfen.
In diesen Situationen kann anwaltliche Hilfe dringend notwendig sein, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Hartz 4 Wohnraumgröße SGB II / XII
sozialrecht-harz4.pdf
Urteil zu Hartz 4 Wohnraumgröße SGB II / XII
urteil-zu-sozialrecht-harz4.pdf
Download:
Infoflyer Hartz-IV (210 kB)
Zuständige Rechtsanwälte:
Nina Hedman
Christian Rimrott
Volker-Immanuel T. Brandlmeier