Das Verwaltungsrecht umfasst im weitesten Sinne alle Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. Insbesondere geht es dabei also um Verwaltungsverfahren vor Behörden und Ämtern, sowie um behördliche Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtliche Klagen.
Egal ob Schulamt, Gewerbeamt, Bauamt, Ordnungsamt oder BAFöG-Amt – bei problemträchtigen Anträgen und Entscheidungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Zuständige Rechtsanwälte:
Nina Hedman
Christian Rimrott