Das Arbeitsrecht regelt in Deutschland die Rechtsbeziehungen zum einen direkt zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen den einzelnen Verbänden und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer wie z.B. Gewerkschaften oder Betriebsrat und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Ausgangspunkt des Arbeitsrechtes ist in der Regel immer der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet und gestaltet wird. Zur Vermeidung von Irrtümern und Missverständnissen empfiehlt sich der Abschluß eines schriftlichen Arbeitsvertrages, die Schriftform ist jedoch nicht zwingend.
Im Arbeitsrecht gibt es viele Sonderregelungen zu beachten. Die beiden wichtigsten Regelungen:
• Im gesamten arbeitsrechtlichen Verfahren trägt jede Partei Ihre Kosten selbst. Eine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei, wie im Zivilrecht, gibt es hier nicht. Hier empfiehlt sich der Abschluß einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung.
• Im Falle einer Kündigung muß eine Kündigungsschutzklagen binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, danach ist eine Klage unzulässig.
• Trotz des gesetzlichen Rahmens eines Arbeitsverhältnisses gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages. In soweit sollte dieser vor Abschluß genau geprüft und im laufenden Arbeitsverhältnis genau beachtet werden.
Im Falle einer Kündigung sollten Sie also so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen um angemessen Reagieren zu können. Zu dem ersten Termin beim Anwalt bringen Sie bitte unbedingt den Arbeitsvertrag, die Kündigung und ggf. vorhandene Abmahnungen mit, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.
Unsere Leistungen:
Individualarbeitsrecht
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Streitigkeiten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie Kündigungsrechtsstreitigkeiten
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
- rechtssicheren Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen für jeden Einzelfall (z.B. Wettbewerbsverbot, Firmenwagenregelung, betriebliche Altersversorgung, Altersteilzeit etc.)
- Entwurf von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen (Massenentlassungen) oder im Einzelfall
- Beratung und Lösung aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen eines Betriebsüberganges gemäß § 613 a BGB
Betriebsverfassungsrecht
- Beratung bei Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen und sämtlichen Fragen der Mitbestimmung
- Mitwirkung an Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstellenverfahren und in arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
Insolvenzarbeitsrecht
Rechtliche Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern bei
- der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
- der Wahrung / Sicherung Ihres Arbeitsplatzes auch in der Insolvenz
Download:
Info-Flyer Arbeitsrecht (762 kB)
Zuständiger Rechtsanwalt:
Marc Piegsa