Rechtsgebiete

Für alle wesentlichen Rechtsgebiete haben wir Spezialisten – und sind darüber hinaus aufgrund unseres bundesweiten Netzwerkes in der Lage, fast jedes Mandat zu übernehmen.

Arbeitsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Das Arbeitsrecht regelt in Deutschland die Rechtsbeziehungen zum einen direkt zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen den einzelnen Verbänden und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer – wie z. B. Gewerkschaften oder Betriebsrat – und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).

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Ausländerrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Ausländerrecht, welches sich im Wesentlichen aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt, regelt die Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen oder zu behalten.

Ein Aufenthalt kann beantragt werden aus familiären, aus humanitären oder auch aus Gründen der Ausbildung. Im Falle politischer Verfolgung gibt unsere Verfassung einen Anspruch auf Asyl. Schließlich können Personen, die schon sehr lange in Deutschland leben und in besonderer Weise in unserer Gesellschaft integriert sind, eingebürgert werden.

Bei alldem ist die Hilfe durch einen Rechtsanwalt besonders wichtig, weil die Behörden bei ihren Entscheidungen oft einen großen Entscheidungsspielraum haben. Ein im Ausländerrecht erfahrener Anwalt kann durch die richtige Strategie und durch die richtigen Argumente bei den Behörden und vor Gericht viel erreichen.

Download: Info-Flyer Ausländerrecht (PDF, 486 kB)

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Erbrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Erbrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet; es regelt die rechtlichen Auswirkungen bei Eintritt des Todes eines Menschen, des sogenannten Erblassers.

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Familienrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Gegenstand des Familienrechts sind insbesondere alle Probleme im Zusammenhang mit der Trennung von Eheleuten und schließlich der Scheidung – so vor allem Fragen des finanziellen Ausgleichs, der Unterhaltspflicht und der Klärung der Eigentumsverhältnisse bzgl. des ehelichen Haushalts.

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Franchiserecht

Zuständige Rechtsanwälte: Marc Piegsa · Christian Rimrott

Die Vertriebsform des ausgehenden 20. und des beginnenden 21. Jahrhunderts schlechthin ist das Franchising. Kaum gibt es ein Geschäft in einer durchschnittlichen Einkaufsstraße einer deutschen Großstadt, welches nicht zu einer vermeintlichen „Kette“ gehören würde, die in Wirklichkeit nach dem Franchise-Prinzip operiert. Wirtschaftliche Selbständigkeit paart sich mit den Vorteilen und der Sicherheit einer etablierten Marke und eines etablierten Vertriebssystems.

Mit der fortschreitenden Entwicklung der Franchisebranche hat sich auch das Franchiserecht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert.

Dabei geht es beispielsweise um die Gestaltung von Franchiseverträgen, um die Einhaltung bzw. Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten, um außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle unerwarteter wirtschaftlicher Misserfolge und um unzulässige Einschränkungen beim selbständigen Betrieb des „Franchise-Outlets“.

Download: Info-Flyer Franchiserecht (PDF, 206 kB)

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Handelsrecht (HGB)

Zwischen Gewerbetreibenden gelten bei der Abwicklung ihrer Geschäfte andere Grundsätze als zwischen Verbrauchern. Dies hat im Wesentlichen seinen Grund darin, dass jene nicht als derart schützenswert gelten. Man erwartet von ihnen, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen.

Viele zentrale Vorschriften bzgl. der Geschäftstätigkeit im Wirtschaftsleben sind im Handelsrecht, insbesondere im Handelsgesetzbuch, geregelt.

Unsere Leistungen: Beratung von Kaufleuten und Unternehmern in allen Fragen des Wirtschafts- und Geschäftslebens, insbesondere bei:

  • der Vertragsgestaltung und -abwicklung,
  • der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Handels- und Lieferverträgen,
  • der rechtlichen Gestaltung und Optimierung von Vertriebssystemen,
  • Verhandlung und Gestaltung von Lieferverträgen, Rahmenverträgen, Qualitätssicherungsvereinbarungen,
  • Prüfung & Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit der Gründung, der Geschäftstätigkeit und der Abwicklung sowohl von Personen- als auch von Kapitalgesellschaften.

In unserem Wirtschaftsraum kommt die meiste Bedeutung der BGB-Gesellschaft (GbR), der Kommanditgesellschaft (… & Co. KG), der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu.

Unsere Leistungen:

  • Gründungsberatung mit folgenden Einzelaspekten: Vorstellung der geeigneten Gesellschaftsform, Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages, Durchführung der Gründungsformalitäten und Registereintragung in Zusammenarbeit mit einem Notar
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern sowie Geschäftsführern bei Gesellschafterstreitigkeiten einschließlich der prozessualen Rechtsdurchsetzung
  • Beratung auch und vor allem im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fallgestaltungen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

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Insolvenzrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz, umgangssprachlich auch „Konkurs“, bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Insolvenzgründe können also akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sein.

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Marken-, Patent- und Urheberrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Grundanliegen des Marken-, Patent- und Urheberrechts ist der Schutz des geistigen Eigentums. Es handelt sich bei diesen Rechten um sogenannte Immaterialgüterrechte (Intellectual Property Law).

Grundsätzlich ist es zunächst so, dass von einer Nachahmungsfreiheit, also von der Freiheit, Ideen und Erfindungen anderer weiterverwenden zu dürfen, ausgegangen wird. Dieses in unserem Grundgesetz und auch in den Verfassungen anderer freier Staaten verankerte Grundrecht ist jedoch abzuwägen und in Ausgleich zu bringen mit dem Interesse des jeweiligen Erfinders oder Urhebers am Schutz und an der Verwertung seiner geistigen Leistungen.

Das Urheberrecht ist im Wesentlichen das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk. Hauptanwendungsfälle sind vor allem künstlerische Leistungen jeglicher Art, aber auch journalistische Werke.

Das Patentrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht, das technische Erfindungen schützen soll.

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen – meist ein Wort- und/oder Bildzeichen –, welches dazu dient, Waren und Dienstleistungen des jeweiligen Inhabers zu kennzeichnen. Die Marke ist in der Regel ein entscheidender Bestandteil eines Unternehmens, sodass auf ihren Schutz ganz besonderer Wert gelegt wird.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Unterstützung bei der Markenentwicklung im Hinblick auf die Schutzwirkung und Unterscheidbarkeit, Durchführung und Auswertung von Markenrecherchen
  • Anmeldung von nationalen, internationalen und EU-Marken
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Marken-, Firmen- und Kennzeichenverletzungen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Widerspruchs- und Löschungsverfahren)
  • Abwehr unberechtigter Verletzungsansprüche
  • Gestaltung und Überprüfung von Markenlizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen

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Miet- und Immobilienrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Miete – Pacht – WEG – Nachbarrecht – Maklerrecht

Wohnraummietrecht

Ein von unserer Verfassung besonders geschützter Bereich des Bürgers ist seine Wohnung. Daher nehmen die Gerichte immer wieder sehr ausführlich zum Mieterschutz Stellung. Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter ist es wichtig, die genaue Rechtslage zu kennen, wenn es um Schönheitsreparaturen, fristlose Kündigung, Mieterhöhung oder um andere kritische Bereiche des Mietverhältnisses geht.

Gewerberaummietrecht und Pachtrecht

Anders als im Wohnraummietrecht sind Mietverhältnisse über gewerblich genutzte Räume nicht derart strengen Reglementierungen vonseiten des Gesetzgebers und der Gerichte unterworfen. Vieles kann zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden. So kommt es oft zu Überraschungen, wenn zum Beispiel bzgl. der Kündigungsmöglichkeiten oder der Betriebskosten ganz andere Maßstäbe gelten.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaften bergen immer wieder Konfliktstoff. Das betrifft einerseits die bauliche Seite, andererseits vor allem auch die wirtschaftliche Seite. Ohne dass es die Wohnungseigentümer wissen, sind sehr viele Vereinbarungen und Beschlüsse anfechtbar oder gar von vornherein nichtig. Um hier Rechtssicherheit zu haben, ist es meist besser, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten oder rechtzeitig für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu sorgen.

Nachbarrecht

Bei uns in Deutschland herrscht das Vorurteil, dass gerade Nachbarn sich grundsätzlich um zu hohe Zäune, überwachsende Bäume, störende Kinder und plätschernde Wasserspiele streiten müssen. Tatsächlich scheint das friedliche Zusammenleben nicht so einfach zu sein. Besser jedoch als nicht enden wollende Auseinandersetzungen sind faire Vereinbarungen, die dann auch eingehalten werden. Damit diese dauerhaft Bestand haben, sollten die vom Gesetzgeber vorgegebenen nachbarrechtlichen Regelungen als Grundlage dienen.

Maklerrecht

Ganz besonderen Regeln folgt das Maklerrecht, obwohl es auf lediglich vier Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch aufbaut. Immer wieder streitträchtig sind die erforderlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch. Probleme gibt es insbesondere dann, wenn der zu vermittelnde Vertrag erst nachträglich scheitert.

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Sozialrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger, die staatliche Unterstützungsleistungen für Bedürftige zum Inhalt haben.

Klassisches und in unserer derzeitigen Gesellschaft weit verbreitetes Aufgabenfeld des Sozialrechtlers sind alle Probleme rund um das Arbeitslosengeld I und um das Bürgergeld (früher „Hartz IV“).

Aber auch das gesetzliche Rentenversicherungsrecht und das gesetzliche Krankenversicherungsrecht gehören zum Gebiet des Sozialrechts.

Gerade in Zeiten der regelmäßigen Überlastung staatlicher Behörden kommt es häufig zu falschen Entscheidungen oder zur Versäumung rechtzeitiger Gewährung staatlicher Hilfen.

In diesen Situationen kann anwaltliche Hilfe dringend notwendig sein, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

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Strafrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Die Strafverteidigung ist eines der klassischen und bekanntesten Aufgabenfelder eines Rechtsanwalts.

Ob es sich lediglich um geringfügige Verkehrsverstöße handelt oder aber um Kapitalverbrechen wie Raub, Mord oder Vergewaltigung – stets kommt es darauf an, dass dem Beschuldigten die Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Dieser Nachweis kann mit Hilfe von Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und Urkunden, im Einzelfall aber auch mit Hilfe einer Vielzahl lückenloser Indizien geführt werden.

Dem Strafverteidiger obliegt es dabei gegebenenfalls, alle Umstände, die für die Unschuld des Beschuldigten sprechen, herauszuarbeiten und sie in geeigneter Form der Polizei, der Staatsanwaltschaft und schließlich dem Strafrichter zu präsentieren.

Aber selbst dann, wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht, ist es die von unserer Rechtsordnung vorgesehene Aufgabe des Strafverteidigers, alle Umstände, die möglicherweise für eine milde Bestrafung sprechen könnten, dem Richter zu verdeutlichen.

Nur so ist es möglich, dass am Ende ein wirklich „gerechtes“ und richtiges Urteil gesprochen werden kann.

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht in der anwaltlichen Beratung umfasst sowohl die Abwicklung aller gegenseitigen Ansprüche bei Verkehrsunfällen als auch die hierzu erforderliche Korrespondenz mit der Gegenseite, mit den Haftpflichtversicherern, mit den Sachverständigen sowie mit der Polizei und den Gerichten.

Außerdem gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit es um die Verfolgung von Verkehrsverstößen geht.

Interessant für den Betroffenen sind hierbei immer wieder die Fragen um die Punkte in Flensburg, um Fahrverbote und um die Beweisbarkeit von Verkehrsverstößen mittels technischer Anlagen. Auch der Autokauf bzw. -verkauf (Mängel, Garantie, Gewährleistung) gehört in diesen Bereich.

Download: Info-Flyer Verkehrsrecht (PDF, 351 kB)

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Verwaltungsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Verwaltungsrecht umfasst im weitesten Sinne alle Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. Insbesondere geht es dabei also um Verwaltungsverfahren vor Behörden und Ämtern sowie um behördliche Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtliche Klagen.

Egal ob Schulamt, Gewerbeamt, Bauamt, Ordnungsamt oder BAföG-Amt – bei problemträchtigen Anträgen und Entscheidungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Wettbewerbsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Im Wettbewerbsrecht geht es einerseits um das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen von Konkurrenten, also „Wettbewerbern“, im weiteren Sinne aber auch um das Recht, sich gegen unrechtmäßige faktische Wettbewerbsbehinderungen zur Wehr zu setzen (Kartellrecht).

Die entscheidenden gesetzlichen Vorschriften finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einerseits und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) andererseits.

Das Wettbewerbsrecht soll unlauteres Geschäftsgebaren und beispielsweise unlautere Werbung verhindern; es dient dadurch zunächst der Gewährleistung eines freien Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern.

Das Kartellrecht soll dann aber verhindern, dass einzelne Großunternehmen aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung und aufgrund entsprechender Absprachen untereinander den Wettbewerb kleinerer Unternehmen faktisch behindern und diese meist gänzlich ihrer Marktchancen berauben.

Immer größere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem europäischen Markt und damit der Rechtssetzung der EU zu.

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Weitere Rechtsgebiete

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie unter anderem im Allgemeinen Zivilrecht, im Eherecht und Unterhaltsrecht (als Teil des Familienrechts), im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, im Medizinrecht sowie im Tierrecht.

Sollte Ihr Anliegen ein anderes Rechtsgebiet betreffen, sprechen Sie uns einfach an – über unsere bundesweiten Kooperationspartner steht selbst für ausgefallene Rechtsgebiete ein Spezialist zur Verfügung.

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