Was kostet eine Erstberatung?
Ein erstes Beratungsgespräch gibt es bereits oft für 20 € und es kostet selten mehr als 50 € – die genauen Rahmen je Rechtsgebiet finden Sie in unserer Preisliste zur Erstberatung. Bei einer weiteren Beauftragung in derselben Angelegenheit wird die Erstberatungsgebühr vollständig angerechnet. Gemäß § 34 Abs. 1 RVG beträgt die Gebühr für ein anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers in keinem Fall mehr als 190 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wie läuft die Erstberatung ab?
Sie vereinbaren kurzfristig einen Termin, erhalten eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles einschließlich Prozess- und Kostenrisiko – und entscheiden erst danach frei, ob Sie uns beauftragen. Mehr dazu unter So läuft Ihre Erstberatung ab.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Beim Bestehen eines entsprechenden Vertrages sind Rechtsschutzversicherer verpflichtet, die Durchsetzung jeder realistisch erscheinenden Forderung zu finanzieren – ebenso die aussichtsreiche Abwehr von Forderungen Dritter. Die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie als kostenfreie Serviceleistung.
Was ist Beratungshilfe – und bekomme ich sie?
Beratungshilfe wird im außergerichtlichen Bereich vom Staat für bedürftige Bürger gewährt: Die Staatskasse übernimmt die erforderlichen Anwaltskosten, Sie zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung von 15 €, auf die im Einzelfall auch verzichtet werden kann. Beantragt wird die Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes – oder nachträglich durch uns. Den Antragsvordruck finden Sie in unseren Downloads.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe prüft das Gericht die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits und anhand des Einkommens die Bedürftigkeit. Je nach wirtschaftlicher Situation übernimmt die Staatskasse die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten oder lässt sich die Gebühren in Raten zurückerstatten. Zu beachten: Auch bei Prozesskostenhilfe müssen im Falle des Unterliegens die Kosten des Gegners erstattet werden.
Geht eine Beratung auch online?
Ja – gegen eine Pauschale von grundsätzlich 60 € inkl. MwSt. beantworten wir Ihre Rechtsfrage je nach Wunsch per E-Mail, Fax, Post oder Telefon. Auch Online-Anfragen beantwortet der für das jeweilige Rechtsgebiet zuständige Rechtsanwalt. Senden Sie Ihre Anfrage an service@juraxx-essen.de.
Wann hat die Kanzlei geöffnet – und wo finde ich sie?
Wir sind Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr für Sie da. Sie finden uns mitten in der Essener Innenstadt: Schwarze Horn 6 (Kopstadtplatz/Heckpassage), 45127 Essen – eine Minute fußläufig vom Kennedyplatz. Alle Details unter Kontakt & Anfahrt.
Welche Unterlagen bringe ich zum ersten Termin mit?
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die Ihren Fall betreffen – im Arbeitsrecht etwa unbedingt den Arbeitsvertrag, die Kündigung und gegebenenfalls vorhandene Abmahnungen. So geht keine wertvolle Zeit verloren. Praktisch: unser Mandantenaufnahmebogen zum Vorab-Ausfüllen.