Insolvenzrecht

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Essen – von der Schuldenbereinigung bis zur Restschuldbefreiung.

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz, umgangssprachlich auch „Konkurs“, bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Insolvenzgründe können also akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sein.

Zweck des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit im Rahmen einer Schuldenbereinigung oder durch ein Insolvenzplanverfahren wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Letzteres geschieht bei Unternehmen (Kapitalgesellschaften) durch deren Auflösung und bei Einzelpersonen letztlich durch die Restschuldbefreiung.

Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens im Falle der Abwicklung ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens (sogenannte Insolvenzmasse) gleichmäßig zu erfüllen. Aus diesem Grund ist im Insolvenzverfahren auch die Einzelzwangsvollstreckung durch Gläubiger untersagt.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Insolvenzverfahren von Einzelpersonen der Unterscheidung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren zu widmen, da diese Klassifizierung zu erheblichen verfahrensrechtlichen Unterschieden führt.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Unternehmen und Verbrauchern in wirtschaftlichen Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung einer bevorstehenden Insolvenz
  • Vertretung von Unternehmen und Verbrauchern im Insolvenzverfahren, insbesondere die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens bis hin zum Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren

Download: Info-Flyer Insolvenzrecht (PDF, 212 kB)

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Erstberatung im Insolvenzrecht

Die Erstberatung im Insolvenzrecht kostet ab 10 € – bei weiterer Beauftragung wird die Gebühr vollständig angerechnet. Wir vergeben Termine kurzfristig, auch samstags.

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