Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa
Das Arbeitsrecht regelt in Deutschland die Rechtsbeziehungen zum einen direkt zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen den einzelnen Verbänden und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer – wie z. B. Gewerkschaften oder Betriebsrat – und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Ausgangspunkt des Arbeitsrechtes ist in der Regel immer der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet und gestaltet wird. Zur Vermeidung von Irrtümern und Missverständnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages; die Schriftform ist jedoch nicht zwingend.
Im Arbeitsrecht gibt es viele Sonderregelungen zu beachten. Die wichtigsten Regelungen:
- Im gesamten arbeitsrechtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Eine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei, wie im Zivilrecht, gibt es hier nicht. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung.
- Im Falle einer Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, danach ist eine Klage unzulässig.
- Trotz des gesetzlichen Rahmens eines Arbeitsverhältnisses gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages. Insoweit sollte dieser vor Abschluss genau geprüft und im laufenden Arbeitsverhältnis genau beachtet werden.
Im Falle einer Kündigung sollten Sie also so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um angemessen reagieren zu können. Zu dem ersten Termin beim Anwalt bringen Sie bitte unbedingt den Arbeitsvertrag, die Kündigung und ggf. vorhandene Abmahnungen mit, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.
Unsere Leistungen
Individualarbeitsrecht
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Streitigkeiten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie Kündigungsrechtsstreitigkeiten
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Rechtssichere Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen für jeden Einzelfall (z. B. Wettbewerbsverbot, Firmenwagenregelung, betriebliche Altersversorgung, Altersteilzeit etc.)
- Entwurf von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
- Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen (Massenentlassungen) oder im Einzelfall
- Beratung und Lösung aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen eines Betriebsüberganges gemäß § 613a BGB
Betriebsverfassungsrecht
- Beratung bei Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen und sämtlichen Fragen der Mitbestimmung
- Mitwirkung an Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstellenverfahren und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Insolvenzarbeitsrecht – Rechtliche Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern bei
- der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
- der Wahrung / Sicherung Ihres Arbeitsplatzes auch in der Insolvenz
Download: Info-Flyer Arbeitsrecht (PDF, 174 kB)