Preise Erstberatung
Gegenstand einer anwaltlichen Erstberatung ist die erste rechtliche Einschätzung des Falles und die Beantwortung der dazugehörigen Rechtsfragen (Prozess- und Kostenrisiko).
Arbeitsrecht |
25 € - 50 € |
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Strafrecht |
ab 30 € |
Ausländerrecht |
10 € - 40 € |
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Verkehrsrecht |
20 € - 50 € |
Erbrecht |
ab 30 € |
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Versicherungsrecht |
30 € - 60 € |
Familienrecht |
10 € - 50 € |
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Verwaltungsrecht |
ab 30 € |
Handelsrecht |
ab 40 € |
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Wettbewerbsrecht |
ab 40 € |
Insolvenzrecht |
ab 10 € |
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Wirtschaftsrecht |
ab 40 € |
Medizinrecht |
ab 40 € |
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WEG-Recht |
30 € - 80 € |
Mietrecht |
15 € - 60 € |
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Zivilrecht (allg.) |
10 € - 80 € |
Sozialrecht |
10 € - 50 € |
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Steuerrecht |
15 € bis 45 € |
Sollte im Einzelfall ausnahmsweise der vorstehende Gebührenrahmen nicht einzuhalten sein, so werden wir Sie im Gespräch rechtzeitig darüber informieren.
Die Gebühren für die Erstberatung werden im Falle einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit vollständig angerechnet.
Hinweise:
Die vorstehenden Preise geltend nicht beim Eingreifen einer Rechtsschutzversicherung.
Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beträgt die Gebühr für ein anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers in keinem Fall mehr als 190 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Rahmen der gerichtlichen Beratungshilfe beraten und vertreten wir wirtschaftlich Bedürftige kostenfrei bzw. gegen Zahlung des Eigenanteils (10 € zzgl. MwSt.).
Die Preisliste gilt nicht für gewerbliche Mandanten.
Die Preiseliste für die Erstberatung zum Download:
preise-erstberatung.pdf (90 kB)
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