Mieterschutzrechte bei Teilung eines mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücks
Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB (Vorkaufsrecht des Mieters, Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Erwerbers) finden auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechenden Anwendung. (BGH, Urteil vom 28.05.2008 – Az.: VIII ZR 126/07)
Im Gesetz ist es geregelt, dass dem Mieter einer Wohnung, die nach seinem Einzug in Wohnungseigentum umgewandelt wird, besondere Rechte zustehen. Einerseits steht ihm ein Vorkaufsrecht bzgl. der Wohnung zu, andererseits genießt er besonderen Kündigungsschutz, so dass ihm der neue Eigentümer innerhalb der ersten 3-10 Jahre (je nach Wohnraumsituation) beispielsweise nicht wegen Eigenbedarfs kündigen kann.Nach der oben genannten neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollen die selben Rechte auch dem Mieter eines Einfamilienreihenhauses zustehen, wenn ein größeres Grundstück in mehrere kleinere, jeweils den einzelnen Häusern zuzuordnende Grundstücke aufgeteilt wird.
Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas