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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Insolvenzrecht
Nach 6 Jahren schuldenfrei

Wohnungen, Urlaub und Dinge des täglichen Lebens werden auf Kredit angeschafft. Warum auch nicht, der Job erscheint gesichert, in der Beziehung ist alles ok, alles läuft nach Plan. Im Leben kommt aber meist alles ganz anders. So gibt es keine Garantie auf Arbeitsplatz, Gesundheit oder Bestand der Ehe. Ist der Job plötzlich weg oder gehen Ehen auseinander, wachsen die finanziellen Verbindlichkeiten schnell über den Kopf und immer mehr Privatleute geraten so ganz unverschuldet in die Schuldenfalle. Doch nicht jede finanzielle Notlage ist aussichtslos.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren dürfen auch Privatleute Konkurs anmelden. Wer das Verfahren erfolgreich durchläuft, wird nach sechs Jahren schuldenfrei und kann sich ein neues Leben aufbauen.

Das Verfahren steht allen Schuldnern offen, die nicht selbstständig gewesen sind, also allen Arbeitnehmern, Rentnern oder Arbeitslosen. Unter bestimmten Bedingungen gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren auch für ehemals Selbstständige (weniger als 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen).

Zu Beginn des Verfahrens ist jeder Schuldner dazu verpflichtet, mit seinen Gläubigern eine aussergerichtliche Einigung zu suchen. Hier muß die eigene finanzielle Situation aufgedeckt und ein konkreter Plan zur Schuldentilgung vorgelegt werden. Dieses Verfahren muß durch eine geeignete Stelle, z.B. einen Rechtsanwalt, durchgeführt werden.

Erst, wenn sich keine Einigung ergibt, ist der Weg zum Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Insolvenzgericht kann dann der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung gestellt werden. Auf diesem Weg betreue und beraten wir Sie gerne.
 

Quelle: Ra. M. Piegsa


 
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