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Allgemeines Zivilrecht
Abgemahnt von Sky?

Abgemahnt von Sky?
 

Viele Gastwirte erhalten zurzeit eine Abmahnung von Sky Deutschland bzw. von deren Anwälten.
 

Zum Hintergrund ist auszuführen, dass Sky einen Vertrag mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgeschlossen hat, der es Sky als einzigem Unternehmen ermöglicht die Verwertungsrechte an den Fußball-Bundesliga-Spielen exklusiv zu vermarkten. Dieses Verwertungsrecht bezieht sich auf den Abschluss sogenannter Abonnentenverträge und betrifft die Ausstrahlung von Fußball-Bundesliga-Spielen (1. und 2. Liga) in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wie Gaststätten. Die private Nutzung ist davon nicht erfasst.
 

Zum Sachverhalt/Ablauf
In der Regel erhält der Gaststättenbetreiber ein Schreiben von Sky Deutschland bzw. von deren Anwälten aus einer Berliner Kanzlei, die Sky Deutschland vertritt. Häufig trifft es Gastwirte, die bei-spielsweise einen Vertrag mit der Telekom („Liga Total“) abgeschlossen haben. Dieser berechtigt jedoch nicht zu der Ausstrahlung von Bundesliga-Spielen in der Gaststätte.
Mit diesem Schreiben wird der Gastwirt aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlas-sungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Mit dieser verpflichtet er sich, einen bestimmten Betrag, regelmäßig 5.001,00 Euro, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen.
Zudem werden Schadensersatzansprüche, häufig in Höhe von mehreren tausend Euro, geltend gemacht. Hierfür wird eine Zahlungsfrist gesetzt. Hinzu kommen regelmäßig die Kosten für die Rechtsverfolgung, also die Gebühren für die von Sky beauftragten Rechtsanwälte. Die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruches richtet sich nach der entgangenen Lizenzgebühr und bemisst sich u. a. nach der Größe der Gaststätte.
Sky beruft sich hier auf das Urheberrecht, konkret auf das sogenannte Gaststättenrecht, welches in   § 22 Urhebergesetz normiert ist.
Dem Schreiben lässt sich entnehmen, dass in der Regel zwei "anonyme" Kontrollebesuche in der jeweiligen Gaststätte stattgefunden haben, bei welchen ein Verstoß gegen das Urhebergesetz festgestellt werden konnte.
Erfolgt keine Reaktion auf das Schreiben, erhebt Sky regelmäßig ohne weitere Vorwarnung Klage und es kommt zu einem Gerichtsprozess.
Neben den bereits geltend gemachten Ansprüchen wird zusätzlich noch ein Auskunftsanspruch geltend gemach. Dieser Auskunftsanspruch bezieht sich auf die Größe der Gaststätte; es ist Auskunft zu erteilen, wie groß die entsprechenden Räumlichkeiten sind. Dies liegt darin begründet, dass die von Sky angebotenen Preise/Tarife (auch) von der Größe der Gaststätte abhängig sind.
Da mehrere Ansprüche nebeneinander geltend gemacht werden, liegt der Streitwert für das Verfahren schnell bei über 10.000 Euro. Das bedeutet, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten entsprechend hoch sind.


Wie verhalte ich mich richtig?
Sinnvoll ist, gleich auf das erste Schreiben richtig zu reagieren. Zunächst ist zu überprüfen, ob tat-sächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Bundesliga-Spiele nicht öffentlich gezeigt werden, und damit kein Geld verdient wird. Und natürlich, wenn bereits ein Abonnentenvertrag mit Sky besteht. „Liga Total“ berechtigt nicht zur öffentlichen Ausstrahlung von Bundesliga-Spielen!
Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Wenn Sky Sie verklagt, sind die Chancen für Sie, den Prozess zu gewinnen, äußerst gering. Zwar gibt es Stimmen, die mangels Anwendbarkeit des Gaststättenrechts keine Urheberrechtsverletzung sehen – das zuständige Gericht wird jedoch in der Regel anders entscheiden.
Neben den rechtlichen und (prozess-)taktischen Erwägungen sind zusätzlich wirtschaftliche Überle-gungen anzustellen. Es geht um die Reduzierung der (Schadensersatz-)Forderung und ggf. der Ge-richtskosten, aber auch um einen wirtschaftlich sinnvolle Weiternutzung der Gaststätte.
Wichtig ist,  zwischen den einzelnen Ansprüchen zu differenzieren.
Die Unterlassungserklärung ist im Original und innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Wenn man danach weitere Verstöße begeht, kann es richtig teuer werden. Bis zu einer endgültigen Klärung oder Einigung mit Sky sollten also keine Spiele mehr gezeigt werden.
 

Was die Schadensersatzansprüche betrifft, so ist es – egal, ob bereits Klage erhoben wurde – sinnvoll zu versuchen, einen Vergleich über lediglich einen Teil der Summe mit Sky über deren Anwälte zu schließen. Dies gelingt häufig, aber nicht immer.
Zudem stellt sich die Frage, ob die Bundesliga auch zukünftig ausgestrahlt werden soll. Dann bietet es sich an, einen ein-Jahres-Vertrag mit Sky abzuschließen. Entscheidet man sich dafür, ist dies ein gutes Argument für Sky, auf einen Teil der Forderung zu verzichten.
 

Zusammenfassung
Wichtig ist, innerhalb der Frist des Aufforderungsschreibens zu reagieren. Wurde Klage erhoben, sind die Fristen von 2 x zwei Wochen zu beachten. Ist die Klage vor dem Landgericht anhängig, was aufgrund des Streitwerts (s. o.) häufig der Fall sein wird, besteht Anwaltszwang.
Aufgrund der Komplexität ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig, also am besten unmittelbar nach Erhalt des Aufforderungsschreibens, einen Anwalt aufzusuchen.
 

 

Ihre Rechtsanwälte Hedman & Collegen


 

Quelle:


 
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