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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

Schwarze Horn 6
45127 Essen
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Allgemeines Zivilrecht
Reisemängel

Reiserecht (Urlaub)

Die Urlaubsfreuden werden oft getrübt durch Reisemängel! Das Essen ist schlecht, der Flug verspätet, das Hotelzimmer schmutzig, die Lage des Hotels nicht die vereinbarte.

In diesem Fall sollte der Reisende umgehend noch vor Ort den Reiseveranstalter bzw. dessen Personal zur Beseitigung des Mangels auffordern, um später Rechte daraus abzuleiten. Diese Aufforderung sollte er sich schriftlich bestätigen lassen oder in Anwesenheit eines Zeugen erklären.

Der Reisende kann dann einen Teil oder sogar den gesamten Reisepreis zurückfordern. Zusätzlich besteht u. U. ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude, der auch den Mitreisenden zusteht.

Die Höhe der Ansprüche wird im Rahmen einer komplizierten, einzelfallabhängigen Berechnung mit Hilfe der „Frankfurter Tabelle“ bestimmt. In Extremfällen besteht ein Anspruch auf Bezahlung der sofortigen Rückreise.

Gerne stehen wir Ihnen – in diesem wie in anderen Fällen – mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen Ihnen – egal, wo Sie sich aufhalten – eine gute Erholung.

Ihr Rechtsanwaltsteam, Rechtsanwalt C. Rimrott & Collegen.


 

Quelle: Rechtsanwalt C. Rimrot


 
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