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Rechtsanwaltskanzlei
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Versicherungsrecht
Feste Bindung an die Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung nimmt unter allen Formen der Versicherung eine Sonderstellung ein, insbesondere deshalb, weil sie in „Konkurrenz“ zur gesetzlichen Krankenkasse steht, und weil es bei der Gesundheit um ein Risiko geht, welches vom Staat als so wichtig angesehen wird, dass er es in weiten Teilen nicht der freien Entscheidung des Bürgers überlassen will, ob er sich entsprechend versichert oder nicht.
So ist ein Großteil der Bevölkerung verpflichtet, sich gegen Krankheitskosten zu versichern. Umgekehrt wird es den Versicherern sehr schwer gemacht, sich von einem Mitglied zu trennen. Kündigungen im Bereich der privaten Krankenversicherung sind nur in ganz großen Ausnahmefällen möglich.
Dieses gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis führt oft zu erheblichen Problemen, wenn es zum Beispiel um eine Lösung vom Versicherer geht.
Was mache ich, wenn ich aus meinem gar nicht so günstigen Vertrag heraus will? Welche Möglichkeiten der Kündigung gibt es? Muss ich mich überhaupt versichern? Kann ich wieder in eine gesetzliche Krankenkasse gehen, wenn ich nicht mehr so liquide bin?
Manche Versicherer kommen ihren Kunden bei finanziellen Engpässen entgegen, andere pochen jedoch auf Einhaltung des Vertrages.
Um hier zu einer optimalen Lösung zu gelangen, ist oft ein Gang zu einem Anwalt sehr hilfreich.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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