Home  |  Gebühren / Beratung  |  Kooperationspartner  |  Download  |  Galerie  |  Links
Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

Schwarze Horn 6
45127 Essen
Tel: 0201 - 22036-0
Fax: 0201 - 22036-10
E-Mail Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 9 - 19 Uhr
Sa: 10 - 16 Uhr
zurück zur Startseite
Rechtsanwälte / PersonalRechtsgebietePublikationenAktuellesKontakt


Publikationen

zurück zur Übersicht zurück zur Übersicht

Versicherungsrecht
Eintrittspflicht der Hausratversicherung

Fast jeder hat eine Hausratversicherung, oft weiß man aber nicht so genau, was dann im Ernstfall versichert ist.
Wenn man in Abständen von seinem Versicherer gefragt wird, ob man seinen Vertrag anpassen möchte, oder ob man vielleicht umgezogen ist, sollte man sich mit dieser Anfrage ernsthaft auseinandersetzen - die richtige Beantwortung dieser Fragen und ggf. die genaue Überprüfung des Versicherungsschutzes können entscheidend sein.
Wer weiß schon genau, was alles versichert ist, insbesondere dann, wenn „Hausrat“ aus dem Auto oder im Urlaub gestohlen, und nicht aus der Wohnung entwendet wird. Oder was ist mit dem Fahrrad? Ist as automatisch mitversichert, und wenn ja, auch im Urlaub? Was ist mit der teuren Briefmarken- oder CD-Sammlung? Haftet die Hausratversicherung auch, wenn durch einen Wasserschaden das Eigentum beschädigt wurde? Habe ich die Größe meiner Wohnung und den letzten Umzug ordnungsgemäß gemeldet?
Diesen Umfang der Hausratversicherung lohnt es sich, einmal zu überprüfen. Wenn erst ein Schaden eingetreten ist, kann es schon zu spät sein, aber selbst dann lohnt sich immer erst einmal ein Gang zum Anwalt, wenn der Versicherer versucht, sich auf seine angebliche Leistungsfreiheit zu berufen.
 

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
Virtueller Rundgang durch unsere Kanzlei starten