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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Insolvenzrecht
Wenn der Gerichtsvollzieher drei mal klingelt ...

 … dann ist vorher etwas gewaltig schief gelaufen!

Heutzutage kommt es sehr leicht dazu, dass man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es reicht, wenn ein Ehepartner zum Beispiel den Job verliert, der Arbeitgeber mit dem Lohn in Verzug kommt oder als Vermieter die Mieteinnahmen nicht mehr fließen, das Geld aber fest eingeplant gewesen ist.
 
Was soll man in einer solchen Situation tun?

Auf keinen Fall sollte man so lange warten, bis der Gerichtsvollzieher klingelt! Hier hilft nur möglichst schnell eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Dabei kann häufig ein Anwalt helfen, indem er einen Schuldenbereinigungsplan gemeinsam mit Schuldner und Gläubigern erstellt. So werden häufig teure und fruchtlose Vollstreckuungsmaßnahmen sowie Schufa-Eintragungen vermieden und beide Seiten profitieren von einer solchen Lösung. Ist eine Einigung einmal nicht möglich, so bleibt als letzter Ausweg noch die Privatinsolvenz. Auch hierüber informiert Ihr Anwalt sie gerne.

Die Kosten für ein solches außergerichtliches  Schuldenbereinigungsverfahren werden häufig im Rahmen der Beratungshilfe durch das Land getragen.

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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