Familienrecht: Neue Unterhaltstabelle, Düsseldorfer Tabelle
Im Zuge der Veränderung der Unterhaltsrechtes haben die Oberlandesgerichte wiederum eine neue, ab dem 01.01.2009 geltende Unterhaltstabelle erlassen. Im Rahmen dessen ist die bisherige komplizierte Form der anteiligen Anrechnung des Kindergeldes abgeschafft bzw. vereinfacht.
Wie bisher erfolgt die Bestimmung des Kinderhaltsbedarfes unter Ermittlung des Nettoeinkommens des Barunterhaltspflichtigen; im Anschluss wird von dem so errechneten Kindesunterhalt das hälftige Kindergeld abgezogen.
Durch die Veränderung der Anrechnung des Kindergeldes (pauschal ½ ) aber auch durch die Veränderung der Einkommensstufen und der jeweiligen Kindesunterhaltsbedarfsgesetze sind damit viele bestehende Unterhaltstitel aktuell falsch und abänderbar.
Um eine Abänderung in der jeweiligen Fallkonstellation – also auch Sicht des unterhaltsberechtigten Kindes bzw. aus Sicht des Unterhaltsverpflichteten - sinnvoll ist, kann daher nur anhand des konkreten Einzelfalles, der konkreten Unterhaltsvereinbarung bestimmt werden.
Düsseldorfer Tabelle
duesseldorfer-tabelle-2010.pdf (46 kB)
Quelle: Rechtsanwalt Christian Rimrott