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Insolvenzrecht
Was ist eine eidesstattliche Versicherung ?

(früher Offenbarungseid)

Unter „Eidesstattliche Versicherung“, kurz EV, versteht man die  Erklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, deren Richtigkeit man an Eides statt vor der dazu befugten Stelle, u. a. dem Gerichtsvollzieher, versichert.

Die EV soll es den Gläubigern erleichtern, gezielt noch vorhandenes Vermögen zu finden und zu pfänden. Die EV wird in das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht eingetragen. Dort ruft auch  die SCHUFA regelmäßig Daten ab, so dass nahezu gleichzeitig ein SHUFA-Eintrag erfolgt.

Voraussetzung der Abnahme einer EV durch einen Gläubiger ist, dass dieser einen Titel besitzt und bereits ein fruchtloser Pfändungsversuch stattgefunden hat oder dass der Schuldner die Pfändungsversuche vereitelt hat.

Verweigert der Schuldner die Abgabe der EV, so kann der Gläubiger eine Beugehaft von bis zu 6 Monaten beantragen. Hierfür muß dieser jedoch mit erheblichen Kosten in Vorleistung treten.

Gibt man eine falsche EV ab, verschweigt man z.B. Vermögensgegenstände, so macht man sich strafbar. Auch versehentlich falsche Angaben sind strafbar. In sofern sollten die Angaben genau überlegt sein und bei bestehenden Zweifeln sollte ausdrücklich auf diese hingewiesen werden.

Nimmt man nach Abgabe der EV und vor Erledigung der Forderung ein Darlehen auf, ohne auf die EV hinzuweisen, macht man sich ebenfalls strafbar.

Die Abgabe der EV ist eine folgenträchtige Angelegenheit. Sie kann allerdings auch einen Vorteil darstellen. Am besten, sie fragen Ihren Rechtsanwalt.


 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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