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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Insolvenzrecht
Kann man Schulden heiraten?

Diese Frage muß man sich stellen, wenn der Partner Schulden mit in die Ehe bringt. Hier gilt es zu beachten, dass die Schulden des Ehepartners nicht automatisch zu Ihren Schulden werden. Schulden, die ein Partner bereits vor der Ehe hatte, werden durch die Heirat nicht zu gemeinsamen Schulden.

Nur wenn Sie mit Ihrem Partner gemeinsam einen Vertrag eingegangen sind, sind Sie als so genannte Gesamtschuldner beide zur Zahlung verpflichtet. Bei Alltagsgeschäften innerhalb einer Ehe besteht in der Regel eine solche Gesamtschuldnerschaft.

Überprüfen Sie also immer, ob derjenige, der von Ihnen Geld verlangt auch einen Vertrag mit Ihnen geschlossen hat. Erhalten Sie einen Mahnbescheid für eine Rechnung, die zwar auf Sie lautet, aber nicht von Ihnen in Auftrag gegeben worden ist, sollten sie ernsthaft erwägen Widerspruch bei Gericht einzulegen, damit der vermeintliche Gläubiger keinen Titel gegen Sie erhält. Ist erst einmal ein Titel in der Welt, ist dieser nur noch in absoluten Ausnahmefällen zu beseitigen.

Sofern Sie sich nicht sicher sind ob die Forderung berechtigt ist und wie sie handeln sollen, empfiehlt es sich Rechtsrat bei einem Anwalt zu suchen. Eine rechtzeitige Erstberatung kann ihren Geldbeutel und ihre Nerven schonen.
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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