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Piegsa & Rimrott

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Insolvenzrecht
Gibt es den Schuldturm noch ?

Oder anders gefragt:

Kann man für Schulden in das Gefängnis kommen?

Häufig drohen Gläubiger oder deren Vertreter dem Schuldner mit Schufa-Eintragungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder gar einem Haftbefehl.

Gläubiger können einen Schufa-Eintrag bewirken und im Rahmen der Zwangsvollstreckung Pfändungen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erwirken.

Lassen Sie sich aber nicht von Gläubigern mit der Androhung von Haftstrafen einschüchtern! Eine Inhaftierung droht nur, wenn Sie Schulden aus Geldstrafen oder Ordnungswidrigkeiten nicht begleichen, oder sich weigern, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Weiterhin kann eine Haftstrafe drohen, wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen mutwillig verletzen oder die Verbindlichkeiten in betrügerischer Absicht (Eingehungsbetrug) eingegangen sind.

Wegen „normaler“ Schulden kommt heute schon lange niemand mehr ins Gefängnis. Der Schuldturm aus dem Mittelalter ist endgültig abgeschafft!

In Zweifelsfällen berät Sie Ihr Rechtsanwalt gerne.
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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