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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Insolvenzrecht
Umgang mit Inkassounternehmen!

Viele Gläubiger lassen Ihre Forderungen durch Inkassobüros einziehen, womit häufig erhebliche Kosten und Zinsforderungen verbunden sind. Ob solche zusätzliche Forderungen rechtmäßig sind, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden.

Im Umgang mit den Inkassounternehmen ist unbedingt darauf zu achten, nicht unabsichtlich eine solche unberechtigte Forderung anzuerkennen. Dies kann insbesondere leicht geschehen bei:

• Vereinbarung über eine Stundung der Gesamtforderung
• Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung auf die Gesamtforderung
• Bei dem Unterschreiben eines Schuldanerkenntnisses
• Bei Zahlung einer Rate auf die Gesamtforderung

Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnisse sollten sie nur unterschreiben, wenn sie keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung haben. Häufig beinhalten solche Schreiben auch Erklärungen, mit deren Unterschrift sie eine Lohnabtretung anerkennen oder auf Rechtsmittel freiwillig verzichten. Darum lesen Sie das "Kleingedruckte" genau!

Insbesondere bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte man jedoch versuchen, mit den Inkassounternehmen eine "Forderungsfestschreibung" und/oder einen teilweisen "Forderungsverzicht" zu vereinbaren, da sonst der Schuldenberg mit jeder gesonderten Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung weiter wächst.

Falls Sie in diesen Fragen unsicher sind, beraten und unterstützen wir Sie gerne!
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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