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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Arbeitsrecht
Das Arbeitszeugnis – Einfach nur ein Stück Papier?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass Ihm sein Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt. Ein qualifiziertes Zeugnis ist ein Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung sowie ggf. Angabe der Gründe für das Ausscheiden.

Da ein solches Zeugnis häufig die erste Möglichkeit des neuen Arbeitgebers ist, den Bewerber einzuschätzen, besitzt es tatsächlich eine enorme Bedeutung. Sobald in dem Lebenslauf des Bewerbers ein anderer Arbeitgeber genannt wird, muß ein Arbeitszeugnis dieses Arbeitgebers den Unterlagen beiliegen.

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses ist für die weiteren Berufsaussichten also sehr wichtig. Daher muß ein Arbeitszeugnis zum einen die notwendigen Bestandteile enthalten (Angabe zur Firma, persönliche Kenndaten des AN, Dauer & Art der Beschäftigung, Schlussformel, Ausstellungsdatum und Unterschrift) und zum anderen eine Leistungsbewertung. Diese erfolgt hauptsächlich über die „Zufriedenheitsklausel“. Mittlerweile hat sich eine richtige "Zeugnissprache" entwickelt, welche vordergründig positiv aussieht, dem geschulten Leser jedoch konkrete Hinweise geben, ob die Leistungen nicht jedoch tatsächlich eher kritisch bewertet worden sind.

Bei Fragen, ob Sie Anspruch auf Erteilung eines (Zwischen-)Zeugnisses haben, oder ob das erteilte Zeugnis bezüglich der formalen Anforderungen und der Leistungsbewertung ordnungsgemäß ist, beraten wir Sie gerne.
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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