Kündigung im Arbeitsrecht
- Außerordentliche Kündigung - Ordentliche Kündigung -
Kündigungen sind in Zeiten der Gewinnmaximierung durch Personalreduzierung ein viel diskutiertes Thema. Was aber steht hinter den oben genannten Begriffen wirklich?
Die außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne oder mit verkürzter Kündigungsfrist. Sie ist nur in Verbindung mit einem wichtigen Grund und innerhalb von zwei Wochen nach Entstehung des Grundes möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist auch schon bei dem Verdacht eines schweren vertragswidrigen Verhaltens, zum Beispiel Diebstahl auch geringwertiger Sachen, möglich . Allerdings muß der Arbeitgeber alles ihm mögliche zur Aufklärung des Vorwurfes getan haben.
Die ordentliche Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist kann als betriebsbedingte, personenbedingte oder als verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Auch hier sind viele Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes, zu beachten.
Bei allen Fällen der Kündigung aber gilt, dass eine gerichtliche Überprüfung nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich ist, danach ist die Kündigung bestandskräftig.
Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa