Bilanzierungspflicht der „Ich-AG“?
Die Schaffung einer beruflichen Basis – keine Selbstverständlichkeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Gerade Berufsgründer wählen deshalb häufig den Weg der„Ich-AG“.
Bei der „Ich-AG“ handelt es sich nicht um eine Gesellschaft, wie der Name nahe legt, sondern um eine Bezeichnung für eine vom Staat geförderte Existenzgründung auf selbständiger Basis.
Aus diesem Grund besteht für die „Ich-AG“ keine Bilanzierungspflicht, wie bei der namensverwandten Kapitalgesellschaft. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung reicht in den meisten Fällen aus.
Allerdings empfiehlt es sich auch für jeden Berufsgründer, die Kennzahlen seines jungen Unternehmens genau aufgeschlüsselt jederzeit verfügbar zu haben, um finanzielle Schieflagen sofort erkennen und darauf reagieren zu können.
Eine ordentliche Buchführung ist somit auch für Berufsgründer bereits unerlässlich. Wie umfangreich und differenziert diese Buchhaltung sein sollte, hängt von dem jeweiligen Unternehmensgegenstand und -umfang ab. Ohne eine solche Kostenkontrolle steigt das Risiko einer Insolvenz bereits im ersten Geschäftsjahr erheblich.
Sollten Sie als junger Unternehmer Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie gerne!
Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa