Arbeitsrecht: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag
Es gibt eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist grundsätzlich rechtlich ebenso verbindlich wie ein schriftlicher.
In einem Arbeitsvertrag werden Rechte & Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie etwa Vergütung, Arbeitspflicht, Arbeitsort, Urlaubsanspruch etc. geregelt.
Häufig besteht erheblicher Gestaltungsspielraum, da vieles nicht abschließend gesetzlich geregelt ist. So z.B. bei dem Weisungsrecht oder der Frage der Freistellung.
Da hier keine eindeutigen gesetzlichen Grundlagen vorliegen, kommt es häufig zu Streitigkeiten, wenn schriftliche Regelungen fehlen. Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht erstellt worden, hat der Arbeitnehmer jederzeit einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm die wesentlichen Vertragsinhalte in schriftlicher Form zur Verfügung stellt. Dabei sollte jedoch auch jeder Arbeitgeber bedenken, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwar einen gewissen Mehraufwand mit sich bringt, jedoch viele der Gestaltungsmöglichkeiten auch für Ihn vorteilhaft sind und eine erhöhte Rechtsklarheit häufig Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung erspart.
Dabei sollte bei der Verwendung von standardisierten Arbeitsverträgen jedoch große Vorsicht angewandt werden, da diese der Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Überraschende oder einseitig benachteiligende Klauseln sind daher unwirksam.
Grundsätzlich gilt zwar das „gelebte“ Arbeitsverhältnis, es ist aber dennoch für den Arbeitnehmer aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweisbarkeit zu empfehlen, auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu bestehen. Gerne informiere ich Sie allgemein oder helfe bei der konkreten Überprüfung oder Gestaltung des Arbeitsvertrages, um für Sie die größtmögliche Rechtssicherheit zu erreichen.
Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa