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05.11.2014Marken-, Patent- und Urheberrecht
Dokumentation des Urheberrechtes durch Hinterlegung




 Copyright-Schutz durch nachprüfbare Urheberrechtsnachweise
 


Dokumentation des Urheberrechtes durch Hinterlegung
 
Als Autor eines Textes möchten Sie natürlich sicherstellen, dass Sie später auch die Früchte Ihrer Arbeit nutzen können. Wie aber können Sie Ihr Werk ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen? Bei der Erstellung hilft durchaus eine konsequente Geheimhaltung. Aber spätestens, wenn es um die Verwertung des Textes geht, ist die Geheimhaltung nicht mehr möglich und das Werk ist dem Zugriff Dritter ausgesetzt. Spätestens hier stellen sich folgende Fragen:


Ab wann ist mein Werk geschützt?


Der eigentliche Schutz für Autoren ist in dem Urhebergesetz  verankert. Hiernach steht dem Autor unmittelbar und sofort das Urheberrecht an seinem Werk zu, ohne dass es einer Eintragung oder anderer formaler Mittel bedarf. Problematisch ist also nicht das Schutzrecht selbst, sondern dessen praktische Durchsetzbarkeit. 


Was sind die Gefahren bei Urheberrechtsstreitigkeiten?


Wenn sich nun zwei „Autoren“ um die Urheberschaft eines Textes streiten, dann zeigt sich eine Schwäche des Urhebergesetzes in Deutschland. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten (dort „Copyright“) existiert keine „Registrierungsstelle“ und damit auch kein offizieller Nachweis der Urheberschaft.  Damit kommt es in einer Urheberrechtsstreitigkeit immer auf den Einzelbeweis an, wer sein Urheberrecht besser und klarer dokumentieren kann. 


Wie kann man hier vorsorgen?


Grundsätzlich sollte jeder Autor die Entstehung seines Werkes dokumentieren. Es sollten also die verschiedenen Schaffensfasen dokumentiert werden. Der Entstehungsprozess ist ein wesentlicher Bestandteil der schöpferischen Leistung. Darüber hinaus kann man eine Kopie des Werkes sowie ggf. Nachweise des Schöpfungsprozesses bei einem Anwalt hinterlegen. Sinn einer solchen Hinterlegung ist, dass durch eine neutrale und unparteiische Stelle, welche durch einen strengen Berufskodex gebunden ist, ein Prioritätsnachweis für den Autor dokumentiert wird. Der durch den Anwalt dokumentierte Zeitpunkt der Hinterlegung in Verbindung mit den tatsächlich hinterlegten Unterlagen sichert in einem Prozess um das Urheberrecht eines Werkes die eigene Beweisposition. Eine Hinterlegung ist auf jeden Fall Methoden, wie etwa einem ungeöffneten Einschreiben mit dem Manuskript  an sich selbst, beweiskraftmäßig weit überlegen.  


Was kostet das?


Die Hinterlegung bei JuraXX kostet einmalig 150,- € (für ein Manuskript bis 400 Seiten DinA 4) und stellt eine Hinterlegung für die Dauer von 10 Jahren sicher. Sofern die Unterlagen umfangreicher sind oder darüber hinaus eine Aufbewahrung erfolgen soll, so kann diese gesondert beauftragt werden. Für jedes weitere Jahr der Aufbewahrung werden dann 25,- € in Rechnung gestellt. Selbstverständlich kann auch die Hinterlegung notariell beurkundet werden. Hierfür fallen allerdings gesondert Notargebühren an. 


Sofern Sie noch Fragen zu der Hinterlegung haben, können Sie sich gerne mit dem Unterzeichner in Verbindung setzen oder kurzfristig einen Termin vereinbaren. Wir haben im Gegensatz zu vielen Anbietern im Internet bewusst von der Möglichkeit einer „Onlinehinterlegung“ abgesehen, da wir der Ansicht sind, dass die Dokumentation seines Urheberrechtes für den Autor ein zentraler und abschließender Punkt seines Schaffensprozesses ist, bei dem ein persönlicher Kontakt erwünscht ist, auch um ggf. noch vorhandene Fragen in einem persönlichen Gespräch klären zu können.
 
 
 
Marc Piegsa
Rechtsanwalt
  
  
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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