Schimmelbildung in der Wohnung – wen trifft die Verantwortung?
Immer wieder ist das Thema Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnungen Anlass für Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.
Jetzt hat das Landgericht Frankfurt/Oder im Rahmen eines Berufungsverfahrens bestätigt, dass bei Streitigkeiten über die Verursachung zunächst der Vermieter beweisen muss, dass die Feuchtigkeitsentstehung nicht seinem Verantwortungsbereich, als der Bausubstanz, zuzurechnen ist.
Erst wenn der Vermieter seine Verantwortlichkeit auf diese Weise ausgeschlossen hat, müsste dann gegebenenfalls der Mieter beweisen, dass auch er nicht verantwortlich ist, und u.a. immer ordnungsgemäß gelüftet hat.
In dem dem Landgericht Frankfurt vorliegenden Fall durfte der Mieter seine Miete sogar mindern, obwohl er zumindest mitverantwortlich gewesen war, denn der Vermieter hatte ihn nicht ausreichend über die besondere Lüftungsbedüftigkeit des Neubaus unterrichtet.
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.2010
Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht