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25.01.2011Verwaltungsrecht
GEZ-Gebühren auch für Büro-PCs

Nachdem mehrere Jahre Unklarheit herrschte und zahlreiche Oberlandesgerichte unterschiedlich entschieden hatten, hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen.
Es hat entschieden, dass GEZ-Gebühren auch für PCs anfallen, die in Büros stehen, und die lediglich rein theoretisch technisch dazu in der Lage wären, Fernseh- und Rundfunkübertragungen zu liefern.

Da dies heutzutage bei fast allen PCs der Fall ist, und da heute nahezu jedes Unternehmen und jedes Büro mit Computern arbeitet, dürften künftig auch für jedes Büro GEZ-Gebühren kassiert werden, obwohl die meisten Berufstätigen an ihrem Arbeitsplatz doch wohl etwas anderes zu tun haben, als fernzusehen. (BVerwG, Urteil vom 27.10.2010)

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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