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21.06.2010Franchiserecht
Neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft

Seit dem 01.06.2010 ist nunmehr die novellierte EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen in Kraft. Sie ersetzt die alte Verordnung vom 22.12.1999, die für einen Zeitraum bis zum 31.05.2010 erlassen worden war.
Die Freistellungsverordnungen der EU stellen u.a. für die Franchisebranche die wesentliche rechtliche Grundlage dar. Ohne die in ihnen geregelten Freistellungen würden fast alle Franchiseverträge aufgrund von Wettbewerbsbeschränkungen gegen das europäische Kartellrecht verstoßen. Da es sich nämlich bei den Parteien eines Franchisevertrages um jeweils selbständige Unternehmer handelt,  haben viele der Reglementierungen, die den Franchisenehmer zur Sicherung des einheitlichen Systemauftritts treffen, wettbewerbseinschränkende Wirkung.
Die Gruppenfreistellungsverordnung stellt derartig einschränkende Klauseln frei, sofern bestimmte Kriterien eingehalten werden. Sie verweigert aber auch die Freistellung im Falle bestimmter Klauseln, wie z.B. der meisten Preisbindungen oder zu weit ausufernder Wettbewerbsverbote.
Die neue Verordnung hat nur wenige minimale Änderungen gebracht, insbesondere hinschlich derjenigen Umsatz- und Markanteilsschwellen, die für ein Greifen der Freistellung relevant sind.
Generell  wird in der Branche kritisch gesehen, dass die EU-Kommission die Chance vergeben hat, viele nach wie vor offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Internet-Vertrieb eines Franchisenehmers zu regeln, insbesondere hinsichtlich der Problematik, dass dieser räumlich kaum begrenzt werden kann.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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