Verbraucherschutz: Gaspreise dürfen nicht ausschließlich an Ölpreise gekoppelt werden
Der Bundesgerichtshof hat erneut die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Er hat in einem Fall eines Gasversorgers eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, die den Gaspreis ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt hat.
Hierdurch werden der Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil das Energieunternehmen so höhere Ölpreise unmittelbar an den Verbraucher weitergeben könne, gleichzeitig aber mögliche Einsparungen an anderer Stelle (z.B. Vertreib, Netzgebühren) weder offen legen noch dem Verbraucher zu Gute kommen lassen müsse.
Im Ergebnis dürfte das künftig bedeuten, das Energieversorger nur dann variable Preise mit Verbrauchern vereinbaren dürfen, wenn eine solche Anpassungen jeweils angesichts aller relevanten eigenen Kosten erfolgen (BGH, VIII ZR 179/08 und VIII ZR 304/08).
Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht