Nachträgliche Sicherungsverwahrung Jugendlicher rechtmäßig
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entscheiden, dass in einem Fall eines jugendlichen Sexualstraftäters die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung rechtmäßig war (BGH 1 StR 554/09).
Bei der Sicherungsverwahrung handelt es sich nicht um die reguläre Freiheitsstrafe. Sicherungsverwahrung wird dann zusätzlich angeordnet, wenn man davon ausgehen muss, dass der Täter über die Dauer seiner Freiheitsstrafe hinaus für die Allgemeinheit so gefährlich ist, dass er weiterhin nicht in die Freiheit entlassen werden kann.
Im Jahre 2008 wurde per Gesetz geregelt, dass diese Sicherungsverwahrung nicht nur gemeinsam mit dem Urteil festgesetzt werden kann, sondern auch im Nachhinein während oder nach Ablauf der Haftstrafe.
Der Bundesgerichtshof hat indem aktuellen Urteil entscheiden, dass dieses Gesetz auch dann angewendet werden kann, wenn die Tat bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verübt wurde.
Das sonst verfassungsrechtlich verankerte „Rückwirkungsverbot“ soll hier aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht gelten.
Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas