Bundesverfassungsgericht untersagt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Nach einem Gesetz aus den Zeiten der großen Koalition war es erlaubt, sämtliche Verbindungsdaten im Rahmen der Telekommunikation (E-Mail, SMS, Mobilfunk, Festnetz …) aller Bürger für einen gewissen Zeitraum zu speichern, um diese erforderlichenfalls später zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu nutzen. Ausdrücklich nicht erlaubt war die Vorratsspeicherung der konkreten Inhalte der Kommunikation.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz in seiner jetzigen Form gekippt, weil es den Eingriff in die persönliche Freiheit als zu weitgehend ansah. Ausdrücklich hat es gerade nicht die Speicherung insgesamt als verfassungswidrig eingestuft, sondern nur in der konkreten Form ohne ausreichende einschränkende Kriterien und Regelungen.
Es bleibt nun ein neuer Gesetzesentwurf abzuwarten, der zwar den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt, aber dennoch die diesbezüglichen Vorgaben der EU umsetzt.
Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas