Piloten der Lufthansa streiken - Rechte der Fluggäste
Ab heute, Montag, 22.02., streiken die Piloten der Lufthansa. Dadurch ergeben sich für die betroffenen Fluggäste zahlreiche rechtliche Fragen.
Teilweise ergeben sich Ersatzansprüche aus dem Gesetz, teilweise beruhen Sie auf Kulanzregelungen der Lufthansa. Beispielsweise können statt der gebuchten innerdeutschen Flüge ersatzweise die Züge der deutschen Bahn genutzt werden.
Aber auch im Normalbetrieb gibt es unterschiedliche Regelungen zur Entschädigung der Reisenden. So gibt es meist bei Verspätungen Teilrückerstattungen des Reisepreises. Folgekosten allerdings, z.B. am Urlaubsort, werden in der Regel nicht erstattet.
Oft werden aus Gründen der Kundenfreundlichkeit derartigen Angelegenheiten schnell und unspektakulär abgewickelt, manchmal ist aber auch rechtlicher Beistand unerlässlich.
Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas