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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Insolvenzrecht


Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz, umgangssprachlich auch „Konkurs“ bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Insolvenzgründe können also akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sein.

Zweck des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit im Rahmen einer Schuldenbereinigung oder durch einen Insolvenzplanverfahren wieder herzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln. Letzteres geschieht bei Unternehmen (Kapitalgesellschaften) durch deren Auflösung und bei Einzelpersonen letztlich durch die Restschuldbefreiung.

Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens im Falle der Abwicklung ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens (so genannte Insolvenzmasse) gleichmäßig zu erfüllen. Aus diesem Grund ist im Insolvenzverfahren auch die Einzelzwangsvollstreckung durch Gläubiger untersagt.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Insolvenzverfahren von Einzelpersonen der Unterscheidung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren anzuwenden, da diese Klassifizierung zu erheblichen verfahrensrechtlichen Unterschieden führt.


Unsere Leistungen:
 

  • Beratung von Unternehmen und Verbrauchern in wirtschaftlichen Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung einer bevorstehenden Insolvenz
  • Vertretung von Unternehmen und Verbrauchern im Insolvenzverfahren, insbesondere die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens bis hin zum Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren

 Download: Infoflyer Insolvenzrecht (220 kB)
 



Zuständiger Rechtsanwalt:
Marc Piegsa

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