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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Arbeitsrecht
Bei Kündigungen unbedingt auf Fristen achten!

Im Arbeitsrecht gilt bei einer Kündigung eine Frist von nur drei Wochen!

Erst kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass Arbeitnehmer, denen mit zu kurzer Frist von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden ist, dagegen innerhalb von drei Wochen klagen müssen; ansonsten wird die Kündigung mit der gesetzeswidrigen Frist rechtswirksam.

Die 3-Wochen-Frist gilt in jedem Fall, in dem eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu überprüfen ist. Auch wenn man krank oder ortsabwesend ist, muss man diese Frist beachten. Sobald die Kündigung zugegangen ist, beginnt die Frist zu laufen. Für den Zugang der Kündigung reicht der Einwurf in den Briefkasten aus, es kommt nicht darauf an, dass der Empfänger die Kündigung auch tatsächlich gelesen hat.

Die 3-Wochen-Frist gilt in jedem Fall für alle Klagen gegen eine Kündigung. Für alle weiteren Rechtsstreitigkeiten, welche im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, ist dies jeweils einzeln zu prüfen. In jedem Fall lohnt es sich, bei einer Kündigung diese durch einen Anwalt überprüfen und sich die Reaktionsmöglichkeiten erläutern zu lassen. Häufig sind Fristen falsch berechnet worden oder es sind formale Fehler bei der Kündigungserklärung vorhanden; teilweise sind auch Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes nicht beachtet worden oder der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß beteiligt. In all diesen Fällen kann die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein. Häufig wird so zumindest eine finanzielle Kompensation für den Arbeitsplatzverlust erreicht.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Falle einer Kündigung übernommen.

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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