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Verkehrsrecht
Autounfall und gegnerische Versicherung
Oft geht alles ganz unproblematisch, wenn bei einem Autounfall der Unfallgegner eindeutig allein Schuld ist.
Denn Kfz-Haftpflichtversicherungen haben im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen eine Besonderheit: den Direktanspruch. Das heißt, man muss sich bei einem Unfall nicht an den Unfallgegner wenden, der dann wiederum sich das Geld von seiner Versicherung zurückholt, sondern man kann sich direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden.
Das hat meistens den Vorteil, dass diese sich nicht so sehr wehrt, und vor allem auch immer Geld hat, sich also nicht auf mangelnde Liquidität berufen kann.
Problematisch wird´s allerdings dann, wenn diese die Alleinschuld ihres Versicherungsnehmers bezweifelt und daher eine Zahlung zunächst verweigert. Man selbst muss dann bzgl. der eigenen Reparaturkosten in Vorleistung treten, was manchmal ziemlich hart sein kann.
Oft stellt sich dann die Frage, ob man nicht zunächst seine eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen soll. Dies wiederum hat allerdings den Nachteil, dass man dort anschließend zurückgestuft wird und folglich eine höhere Versicherungsprämie zahlen muss.
Diesen sogenannten Rückstufungsschaden müsste in der Regel am Ende zwar auch die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen, dennoch ist es nicht immer eindeutig, was im Einzelfall der einfachste oder wirtschaftlich sinnvollste Weg ist.
Daher sollte man immer einen Anwalt um Rat fragen, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung ggf. auch dessen Kosten erstatten muss.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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