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Verkehrsrecht
Wenn´s kracht, sind meistens beide Schuld
Im Straßenverkehr ist vieles anders als sonst im Leben. Auch für Juristen. Denn hier gilt fast immer: Auch wenn eigentlich der eine an einem Unfall schuld ist, so müssen trotzdem beide zahlen. Dahinter steht folgender Gedanke: Wer ein so gefährliches Gerät bewegt, wie ein Auto, der bildet, auch wenn er noch so vorsichtig ist, eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, die so genannte Betriebsgefahr. Selbst derjenige, der eigentlich alles richtig macht, muss bei einem Unfall wegen der Betriebsgefahr, für die er verantwortlich ist, sobald er nur den Zündschlüssel umdreht, oft 20% des gesamten Schadens tragen.
Das ganze ist letztlich auch irgendwie gerecht, denn irgendetwas findet man immer, wo man hätte vorsichtiger sein können.
Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig: Ein Autofahrer fuhr auf einer Vorfahrtstraße bei Nebel mit der erlaubten Geschwindigkeit von 70 km/h. An einer Kreuzung fuhr ein nicht Vorfahrt berechtigter Traktor in das Auto. Der Autofahrer ist zu 25% mit Schuld – insbesondere wegen seiner Betriebsgefahr, die bei Nebel natürlich noch stärker zum Tragen kommt und zu besonders großer Vorsicht mahnt.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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