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Rechtsanwaltskanzlei
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Miet- und Immobilienrecht
Hilfe bei einer Räumungsklage

Ein Alptraum für jeden Mieter ist es, wenn plötzlich eine Räumungsklage ins Haus flattert.
Noch dramatischer wird es, wenn man darauf vom Richter aufgrund des verlorenen Räumungsprozesses den Räumungstermin genannt bekommt, bzw. wenn der Gerichtvollzieher mit dem Möbelwagen vor der Tür steht.
Wenn man die Sache ernst nimmt und rechtzeitig einen Anwalt zu Rate zieht, gibt es aber in fast jedem Verfahrensstadium noch Chancen, doch in der Wohnung bleiben zu können.
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter aufgrund von zeitweiligen Zahlungsschwierigkeiten mit 2 Monatsmieten oder mehr in Verzug ist. Allerdings kann man ohne weitere Bedingungen diese Kündigung wieder aus der Welt schaffen, wenn alle Rückstände bis spätestens 2 Monate nach Erhalt der Räumungsklage ausgeglichen sind.
Auch wenn sie verhaltensbedingt ist (z. B. Beleidigung des Vermieters oder Verwahrlosung der Wohnung), geht die fristlose Kündigung nicht immer so einfach durch. Denn der Richter muss im Falle eines Räumungsprozesses alle nur irgendwie erheblichen Umstände gegeneinander abwägen, die für oder gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses sprechen. Auf Seiten des Mieters sind das z.B. seine wirtschaftliche Situation, sein Gesundheitszustand, seine familiäre Situation.
Die Beispiele zeigen, dass es nicht sinnvoll ist, im Falle eines Falles den  Kopf hängen zu lassen. Ein im Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann manchmal noch so einiges retten.
 

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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