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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Arbeitsrecht
Betriebsrat – Aufgaben - Pflichten & Rechte

Der Betriebsrat (BR) hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen. Ziel des BR ist es, einen Interessenausgleich zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zu schaffen, wozu er besondere Rechte und Pflichten hat.

Die BR-Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, haben Anspruch auf die erforderliche Freizeit und Bildungsfreistellung und können während der Funktionsperiode außer in schwerwiegenden Fällen nicht entlassen werden.

Der BR überwacht die Einhaltung von Schutzvorschriften im Betrieb, kann Betriebsvereinbarungen abschließen und ist bei personellen Maßnahmen durch den Arbeitgeber rechtzeitig einzubeziehen. Kündigungen ohne Anhörung des BR sind daher unwirksam.

Der BR besteht aus gewählten Arbeitnehmern und hat eine sehr wichtige Stellung als Vermittler zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies erfordert hohes Engagement, diplomatisches Geschick und Einsatzbereitschaft seiner Mitglieder.

Bei weitergehenden Fragen zu Rechten, Pflichten und Möglichkeiten des Betriebsrates hilft Ihnen gerne ein Anwalt weiter.
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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