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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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Prozessfinanzierung

Eine besondere Form der Prozessfinanzierung wird von so genannten Prozessfinanzierungsgesellschaften angeboten. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die gegen Beteiligung am Gewinn eines Prozesses diesen vollständig finanzieren.

Wer also beispielsweise einen Anspruch in Höhe von 50.000,00 € gegenüber einem Dritten hat, jedoch nicht die notwendige Liquidität für die Vorfinanzierung des Anwalts und der Gerichtgebühren besitzt, kann sich den gesamten Prozess finanzieren lassen, wenn er bereit ist, im Falle des Obsiegens 20-30 % der erstrittenen Summe - je nach Prozessfinanzierer -abzuführen.

Die Prozessfinanzierung kommt insbesondere bei hohen Streitwerten in Frage; im übrigen verlangen die Prozessfinanzierer eine hohe Wahrscheinlichkeitsprognose für den Erfolg des Prozesses. So liegen die Nachteile der Prozessfinanzierung darin, dass keineswegs jeder Fall angenommen wird, dass ein Mindeststreitwert im Raume stehen muss und dass ein Teil der erstrittenen Summe später abzuführen ist.

Gerne beraten wir Sie und erarbeiten die erforderliche Anfrage an einen Prozessfinanzierer.


 
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