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02.03.2011Versicherungsrecht
EuGH kippt unterschiedliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen

Der Europäische Gerichtshof hat am 1. März 2011 entschieden, dass die Praxis bei vielen Versicherungen, vor allem bei Lebens- Kranken- und Kfz-Versicherungen, bei Männern und Frauen unterschiedliche Prämien zu verlangen - orientiert an den statistisch jeweils höheren zu erbringenden Versicherungsleistungen - mit dem Diskriminierungsverbot unvereinbar ist.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Versicherungslandschaft auch in Deutschland. Bis Ende 2012 müssen bei allen neuen Vertragabschlüssen dies Vorgeben beachtet werden. Dies läuft dann wahrscheinlich darauf hinaus, dass Krankenversicherungen für Männer teurer werden, ebenso Kfz-Versicherungen für Frauen.

Bereits bestehende Verträgen sind zunächst nicht betroffen. Ob dies jedoch so bleiben wird, ist eher ungewiss, so dass sich auch bei bestehenden Verträgen die Versicherungsnehmer auf mögliche außerplanmäßige Prämienerhöhungen einstellen sollten. Ob diese dann rechtlich immer korrekt sind, wird im Einzelfall jeweils zu klären sein.

Hauptkritikpunkt sowohl seitens der Versicherungswirtschaft als auch der Rechtswissenschaft ist die Tatsache, dass ein entscheidender Grundsatz des Versicherungsrechts, nämlich das Äquivalenzprinzip teilweise aufgegeben wird. Bisher stehen – statistisch betrachtet - die Prämienleistung des Versicherungsnehmers und die Versicherungsleistung des Versicherers jeweils in einem vergleichbaren Verhältnis zueinander stehen.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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