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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

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01.12.2009Insolvenzrecht
Schuldnerberatung ohne Wartezeit

Oftmals ist die Situation der Schuldner verzweifelt. Eine Lösung der Probleme ist nicht in Sicht – viel schlimmer, die Lage wird oftmals immer aussichtsloser! Bereits über 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind hiervon betroffen. Konto- oder Lohnpfändungen sowie der Besuch des Gerichtsvollziehers bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind meist die Folge.

Häufig entwickelt sich die Situation schleichend über einen längeren Zeitraum aus einer scheinbaren Normalität bis hin zur existenziellen Notlage. Schnell bekommt der Schuldner den Eindruck, dass ihm alles entgleitet, nichts mehr geht und er bereits den Überblick verloren und sowiso keinen Einfluß mehr auf die weitere Entwicklung seiner Verschuldung hat.

Tatsächlich kann der Schuldner bereits in dieser Phase richtungsweisende Entscheidungen für ein wirtschaftlich geordnetes Leben treffen. Wir unterstützen Sie bei der schnellen Entscheidungsfindung kompetent und ohne Wartezeiten!

Lohn- / Gehaltspfändungen können nicht nur lästig sein, sondern sie können auch den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Weiterhin wirkt sich dieser finanzielle / existenzielle Druck sowie die wirtschaftliche Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit in der Regel äußerst negativ auch auf das Privat- oder Familienleben aus.

In dieser Situation können wir mit dem Ratsuchenden eine erste Lagebesprechung mit einer betriebswirtschaftlichen Kurzanalyse durchführen, um danach die verschiedenen möglichen Handlungsalternativen darzustellen.

Diese können sein:

- Umschuldung
- Einzelvergleiche
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes
- Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.

Einen sinnvollen Ausweg kann insbesondere ein Insolvenzverfahren mit der Möglichkeit der anschließenden Restschuldbefreiung bieten. So wird bei redlicher Bemühung nach sechs Jahren ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. Während der Laufzeit verbleibt zwar auch nur das unpfändbare Einkommen, den Gläubigern sind jedoch Einzelpfändungen und Zwangsvollstreckungen untersagt, so dass eine deutliche Entspannung der Lebenssituation eintritt. Viele Arbeitgeber billigen oder unterstützen sogar die Bemühungen ihrer Angestellten ihre wirtschaftliche Existenz mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens wieder in den Griff zu bekommen, da diese so von Einzelpfändungen durch Gläubiger entlastet werden. Diese Möglichkeit steht sowohl Privatpersonen, egal ob Arbeitnehmern oder Arbeitslosen, als auch ehemaligen oder aktuell Gewerbetreibenden offen. Hier gibt es lediglich Verfahrensunterschiede. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie hier die auf Ihren Fall zugeschnittenen notwendigen Grundlagen und Informationen um eine eigene Entscheidung treffen zu können.

Die Honorarkosten für ein solches erstes Beratungsgespräch liegen je nach Aufwand zwischen 25,- – 50,- €. Die genauen Kosten werden Ihnen auf Nachfrage am Anfang des Beratungsgespräches mitgeteilt. Sollte sich in der Folge ein Mandat aus der Angelegenheit ergeben, so wird der Erstberatungshonorarbetrag auf die Kosten des Folgemandates angerechnet. Diese Kosten einer solchen Erstberatung stehen in keinem Verhältnis zu den Nutzen für Sie.

Die weitere Vorgehensweise bestimmen Sie nach oder während des Beratungsgespräches alleine. Möglicher Weise können Sie nunmehr alleine mit den Gläubigern entsprechende Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen oder Sie beauftragen uns mit den Verhandlungen, mit der Schuldenbereinigung oder mit der Durchführung des Insolvenzverfahrens. Natürlich klären wir Sie auch hier in dem Beratungsgespräch über die jeweils für Sie entstehenden Kosten im Vorfeld genau und verbindlich auf.

Weitere umfassende Informationen zur Durchführung des „Privatinsolvenzverfahrens“ finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik:

Rechtsgebiete -> Insolvenzrecht -> Publikationen -> Beitrag vom 29.07.2009.

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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